BowlingCenter Viernheim
Werkstrasse 4, 68519 Viernheim, Tel: 06204 78345

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01.01.2022l
Alle geschäftlichen und private Kontakte, Leistungen und Services des BowlingCenter Viernheim erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Der Anlauf der Bowlingbahn darf ausschließlich mit dafür vorgesehenen (geliehenen oder eigenen) Bowlingschuhen betreten werden. Bei Betreten mit Straßenschuhen, Turnschuhen oder anderen ungeeigneten Schuhen kann durch entstandene Schäden am Anlaufbereich ein Schadenersatzanspruch entstehen.
Das Betreten der Bahnen selbst ist strengstens verboten! Die Bahnen sind mit einem speziellen Öl behandelt, beim Übertreten der Linie besteht unmittelbare Unfallgefahr!
Die Bahnen werden vom Counterpersonal vergeben. Anspruch auf die Vergabe bestimmter Bahnen
besteht nicht. Dem Counterpersonal ist folge zu leisten.
Auf einer Bahn können 6 Personen spielen. Ein Anspruch auf 2 oder mehr Bahnen besteht erst bei größeren Gruppen. Hier entscheidet die zuständige verantwortliche Person am Counter, welche und wie viele Bahnen herausgegeben werden.
Reservierte Bahnen können bei einer Verspätung des Reservierenden nach 5 Minuten Wartezeit an andere Personen herausgegeben werden, insofern das Bowlingcenter nicht per Telefon über die Verspätung informiert wurde. Es bestehen bei Verspätung keinerlei Ansprüche auf reservierte Bahnen oder gar Ersatzleistungen. Die Bahnen gelten bei Unpünktlichkeit automatisch als storniert.
Bahndefekte und auftretende technische Störungen sind dem Counterpersonal unverzüglich
zu melden. Für reparaturbedingte Ausfälle besteht keinerlei Schadensersatzanspruch, da dies im laufenden Betrieb als höhere Gewalt gilt. Ist eine umgehende Reparatur nicht möglich, wird eine freie Ersatzbahn zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht möglich werden die absolvierten Spiele ohne Abzug zur Bezahlung fällig.
Bei technischen Ausfällen aufgrund höherer Gewalt (Stromausfälle, Wasserschaden, o.ä.) bestehen keine Schadensersatzansprüche.
Für Schäden jeglicher Art an mitgebrachten Bällen wird von Seiten des Bowlingcenters keinerlei Haftung übernommen. Es besteht keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. Es stehen Hausbälle in ausreichender Menge für jeden Gast zur Verfügung.
Den Anweisungen des Counterpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Verstöße führen zur Sperrung der Bahn oder zum Aussprechen eines Hausverbotes.
Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei o.ä. werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.



Ihre Bahnreservierung ist bindend. Eine Stornierung oder Teilstornierung muss telefonisch (während unserer Öffnungszeiten) spätestens 24 Std. vor Spielbeginn erfolgen.
Nicht in Anspruch genommene Bahnreservierungen werden pauschal mit 30 € pro Bahn und Stunde in Rechnung gestellt. Alle Bahnenreservierungen sind verbindlich und werden mit Namen, Telefonnummer angenommen. Das Counterpersonal ist berechtigt, die Richtigkeit Ihrer Angaben zu überprüfen.
Unser ProShop hat keine genau definierten Öffnungszeiten. Käufe und Ballservice können nur nach vorheriger Absprache terminiert werden.
Die aktuellen Preise sind den entsprechenden Auslagen und Medien zu entnehmen. Tritt eine neue Preisliste in Kraft, verliert die bisherige automatisch ihre Gültigkeit. Die Bezahlung der Bowlingspiele erfolgt in bar.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt. Mit Reservierung oder Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennen unsere Gäste automatisch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie, für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie oder für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des BowlingCenter Viernheim. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 
 
 
 
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